Die Maklerprovision, deren Höchstsatz in der Immobilienmaklerverordnung geregelt ist und die wir vor Vertragsabschluss schriftlich ausweisen. Dazu der Energieausweis, sofern kein gültiger vorliegt, und gegebenenfalls das Honorar des Rechtsanwalts für die Vertragserrichtung. Wohnungsmietverträge sind von der staatlichen Mietvertragsgebühr befreit, bei Geschäftsraummietverträgen beträgt sie weiterhin 1 % der Bemessungsgrundlage.



