Bei vielen Altbauten ist der Hauptmietzins gesetzlich begrenzt, bei Neubauten und bei Häusern mit höchstens zwei Wohnungen ist er in der Regel frei vereinbar – sofern keine Förderbestimmungen oder andere Beschränkungen gelten. Innerhalb des zulässigen Rahmens entscheiden Lage, Zustand, Ausstattung und Vergleichsobjekte über den erzielbaren Mietzins. Wir klären beides mit Ihnen und sagen Ihnen, wo Ihr Objekt steht.



