Sie möchten Ihre Wohnung, Ihr Haus oder Ihre Gewerbefläche vermieten? Dann geht es um mehr als ein Inserat: um einen realistischen Mietzins, einen passenden Vertrag und vor allem um den richtigen Mieter. Der letzte Punkt ist der wichtigste, und für ihn nehmen wir uns die meiste Zeit.
Ja, auf Wunsch vermarkten wir diskret: kein Online-Inserat, kein Schild am Zaun. Angeboten wird Ihre Immobilie vorgemerkten Interessenten, deren Anforderungen wir kennen und deren Interesse wir vorab klären. Details erhalten diese – soweit vereinbart – erst nach Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung. Ob das für Ihr Objekt der bessere Weg ist, klären wir im Erstgespräch.
Erzählen Sie uns von Ihrer Immobilie
Für eine erste Einschätzung des erzielbaren Mietzinses brauchen wir die Eckdaten Ihrer Immobilie und ein paar Angaben zu Ihrer Situation. Das Formular ist in wenigen Minuten ausgefüllt. Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail und danach unsere Rückmeldung – unverbindlich.
So läuft die Vermietung ab
Eine Vermietung besteht aus vielen Einzelschritten, und bei jedem davon stehen wir an Ihrer Seite. Was das konkret heißt:
Erstgespräch & Objektbesichtigung
Wir sehen uns Ihre Immobilie an und klären Ihre Ziele: laufender Ertrag, langfristige Bindung oder Flexibilität für eine spätere Eigennutzung. Daraus ergibt sich die passende Strategie, nicht umgekehrt.
Mietzinsermittlung & Vertragsform
Zuerst klären wir anhand der verfügbaren Unterlagen, ob für Ihr Objekt eine gesetzliche Mietzinsobergrenze gilt oder der Mietzins frei vereinbar ist – bei Bedarf in Abstimmung mit rechtlichen Fachleuten. Innerhalb dieses Rahmens leiten wir den erzielbaren Mietzins aus Lage, Zustand, Ausstattung und Vergleichsobjekten ab. Gemeinsam definieren wir die Bedingungen des künftigen Mietvertrags.
Objektaufbereitung & Präsentation
Energieausweis, Grundriss, Betriebskostenaufstellung und Hausordnung werden zusammengestellt, die Immobilie professionell fotografiert. Erst wenn die wesentlichen Unterlagen vorliegen, startet die Vermarktung.
Vermarktung & Vorauswahl
Wir wählen die passenden Kanäle nach Zielgruppe, sprechen vorgemerkte Suchkunden an und prüfen jede Anfrage, bevor ein Termin vereinbart wird.
Besichtigungen & Mieterauswahl
Besichtigungen finden einzeln und nach Terminvereinbarung statt. Jeder Interessent füllt dieselbe Selbstauskunft aus, wir prüfen Einkommen und Beschäftigungsverhältnis und legen Ihnen die geeigneten Interessenten mit unserer Einschätzung vor. Die finale Entscheidung treffen Sie.
Mietvertrag & Übergabe
Der Mietvertrag setzt die vereinbarten Bedingungen um und wird in Abstimmung mit einem Rechtsanwalt erstellt. Bei der Übergabe sind wir dabei und dokumentieren den Zustand im Protokoll.
Selbst vermieten oder mit Makler?
Eine Eigenvermietung ist möglich und in manchen Fällen sinnvoll: Wenn der Mieter bereits feststeht – in der Familie, im Bekanntenkreis, unter Kollegen – und Sie die Person einschätzen können, braucht es keine Vermittlung. Was es dann noch braucht, ist ein sauberer Mietvertrag, am besten vom Rechtsanwalt.
In allen anderen Fällen liegen die Aufgaben bei Ihnen: den zulässigen und den erzielbaren Mietzins bestimmen, Unterlagen beschaffen, Anfragen sichten, Besichtigungen führen, Bonität prüfen und den Vertrag auf dem aktuellen Rechtsstand halten. Und Sie tun das für ein Mietverhältnis, das Sie über Jahre begleiten wird. Der Fehler, der dabei am meisten kostet: der falsche Mieter.
Mieterauswahl – der Unterschied zwischen vermietet und gut vermietet
Die schnellste Zusage ist selten die beste, und die Zahl der Anfragen sagt nichts über deren Qualität. Bevor eine Entscheidung fällt, prüfen wir deshalb jeden Interessenten sorgfältig: Eine Selbstauskunft, die für alle gleich aufgebaut ist, macht die Angaben vergleichbar. Beschäftigungsverhältnis und Einkommensnachweis sind dabei das Minimum.
Was viele nicht berücksichtigen: Ein Monat Leerstand kostet eine Monatsmiete. Ein Mieter, der nach einem halben Jahr aufhört zu zahlen, kostet die ausstehenden Mieten, ein Verfahren, die Zeit bis zur Räumung und danach oft eine Sanierung. Wer also etwas länger sucht, um den passenden Mieter zu finden, trifft wirtschaftlich meist die bessere Entscheidung.
Diskret vermieten ohne öffentliches Inserat
Auch eine Vermietung lässt sich ohne öffentliches Inserat abwickeln. Relevant ist das bei hochwertigen Objekten mit kleinem Interessentenkreis und bei Eigentümern, die keine Anfragen aus der Nachbarschaft wollen.
Statt eines öffentlichen Inserats erstellen wir ein anonymisiertes Kurzprofil, gleichen es mit vorgemerkten Suchkunden ab und vereinbaren Einzelbesichtigungen.
Vermieten in Ihrer Region
Unser Sitz ist in Wien, unsere Mandate liegen in ganz Österreich. Wo Ihre Immobilie steht, entscheidet mit, wer sie mietet, welcher Mietzins erzielbar ist und wie sie vermarktet wird.
Häufige Fragen zur Vermietung
Ja – Büros, Praxen und Geschäftslokale. Für Geschäftsräume gelten andere Regeln als für Wohnungen. Der Mietzins richtet sich in der Regel nach dem Markt; ob im Einzelfall mietrechtliche Beschränkungen gelten, ist anhand des konkreten Objekts zu prüfen. Der Mietvertrag unterliegt weiterhin der staatlichen Mietvertragsgebühr von 1 %. Und im Vertrag sind Nutzungszweck, Betriebspflicht, Instandhaltung, Rückgabe des Objekts und gegebenenfalls Konkurrenzschutz zu regeln.
Einen gültigen Energieausweis, den Grundriss und die Betriebskostenaufstellung. Bei Wohnungen zusätzlich die Hausordnung und die Kontaktdaten der Hausverwaltung, bei Häusern Angaben zu Heizsystem, Wartungsverträgen und Außenanlagen.
Maßgeblich sind der angesetzte Mietzins, Lage und Zustand der Immobilie sowie die aktuelle Nachfrage in Ihrem Segment. Ein gut vorbereitetes Objekt mit realistischem Mietzins findet in der Regel zügig einen Mieter. Im Erstgespräch schätzen wir für Ihr Objekt ein, mit welchem Zeitrahmen zu rechnen ist.
Über Einkommensnachweis und Beschäftigungsverhältnis sowie – soweit erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig – weitere Nachweise zur Zahlungsfähigkeit. Dazu kommt eine Selbstauskunft, die alle Interessenten in derselben Form ausfüllen – das macht die Angaben vergleichbar. Ausgewählt wird nach sachlichen Kriterien und Eignung, nicht nach Reihenfolge des Eingangs, und die finale Entscheidung treffen Sie auf Basis unserer Einschätzung.
Bei vielen Altbauten ist der Hauptmietzins gesetzlich begrenzt, bei Neubauten und bei Häusern mit höchstens zwei Wohnungen ist er in der Regel frei vereinbar – sofern keine Förderbestimmungen oder andere Beschränkungen gelten. Innerhalb des zulässigen Rahmens entscheiden Lage, Zustand, Ausstattung und Vergleichsobjekte über den erzielbaren Mietzins. Wir klären beides mit Ihnen und sagen Ihnen, wo Ihr Objekt steht.
Die Maklerprovision, deren Höchstsatz in der Immobilienmaklerverordnung geregelt ist und die wir vor Vertragsabschluss schriftlich ausweisen. Dazu der Energieausweis, sofern kein gültiger vorliegt, und gegebenenfalls das Honorar des Rechtsanwalts für die Vertragserrichtung. Wohnungsmietverträge sind von der staatlichen Mietvertragsgebühr befreit, bei Geschäftsraummietverträgen beträgt sie weiterhin 1 % der Bemessungsgrundlage.
In aller Regel Sie als Eigentümer. Seit 1. Juli 2023 gilt bei der Vermittlung von Wohnungsmietverträgen das Bestellerprinzip (Erstauftraggeberprinzip): Die Provision zahlt, wer den Makler beauftragt – bei der Vermietung ist das fast immer der Vermieter. Vom Wohnungssuchenden darf eine Provision nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen verlangt werden. Bei Gewerbemietverhältnissen gilt das Bestellerprinzip nicht; die Provision ist dort gesondert zu vereinbaren.
Sprechen wir über Ihre Immobilie

Sara Rexhepi
Geschäftsführerin & Immobilienmaklerin, SR Exklusiv Immobilien GmbH
„Vom ersten Gespräch bis zur Schlüsselübergabe haben Sie eine Ansprechpartnerin, auf die Sie sich verlassen können. Ich weiß zu jedem Zeitpunkt, wo wir stehen – und Sie wissen es auch.”
Telefon: +43 676 6008063
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