Auf das gesamte Haus, nicht nur auf die Wohnung. Eine sanierte Wohnung in einem unsanierten Haus ist etwas anderes als eine sanierte Wohnung in einem gepflegten Haus – anstehende Arbeiten an Dach, Fassade oder Steigleitungen zahlen die Eigentümer gemeinsam. Zu prüfen sind deshalb die Höhe der Rücklage, die Protokolle der Eigentümerversammlungen und bei vermieteten Wohnungen der bestehende Mietvertrag.