Am schwersten wiegen die bestehenden Mietverhältnisse: Bei Altbauten ist der Hauptmietzins häufig gesetzlich begrenzt, und unbefristete Mietverhältnisse können vom Vermieter nur aus den gesetzlichen Gründen gekündigt werden. Dazu kommen der Erhaltungsaufwand an Dach, Fassade und Haustechnik sowie das Entwicklungspotenzial, für das im Dachgeschoss andere mietrechtliche Regeln gelten als im Altbestand.



