Nein. Unsere Marktwerteinschätzung ist eine fachliche Einschätzung als Grundlage für Ihre Entscheidung, kein Gutachten nach dem Liegenschaftsbewertungsgesetz. Wo ein Wert vor einem Gericht, einer Behörde oder dem Finanzamt bestehen muss – etwa in Verlassenschafts- oder Scheidungsverfahren -, braucht es das Gutachten eines allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen. Wir sagen Ihnen, wann das der Fall ist, und nennen Ihnen auf Wunsch einen Sachverständigen aus unserem Netzwerk.