Ja, soweit rechtlich möglich. Wir stimmen mit Ihnen ab, wann und in welchem Umfang Hausverwaltung oder Mieter einzubeziehen sind – unter Beachtung bestehender Rechte und gesetzlicher Pflichten. Braucht es für die Vermarktung Unterlagen von der Hausverwaltung, besprechen wir vorher mit Ihnen, ob, wann und wie wir anfragen. Mieter in vermieteten Objekten informieren wir zu dem Zeitpunkt und in der Form, die wir gemeinsam mit Ihnen festlegen.