Auf vier Punkte: die Widmung, den Bebauungsplan der Gemeinde, die Aufschließung samt den einmaligen Gemeindeabgaben sowie das Grundbuch. Servitute und Wegerechte werden regelmäßig übersehen und lassen sich nachträglich nicht mehr wegverhandeln.
Auf vier Punkte: die Widmung, den Bebauungsplan der Gemeinde, die Aufschließung samt den einmaligen Gemeindeabgaben sowie das Grundbuch. Servitute und Wegerechte werden regelmäßig übersehen und lassen sich nachträglich nicht mehr wegverhandeln.