Für die erste Einschätzung genügen die Angaben im Formular. Genauer wird sie mit Grundbuchauszug, Grundriss und Energieausweis, außerdem:

  • bei Wohnungen mit Nutzwertgutachten, Betriebskostenabrechnung und Angaben zur Rücklage
  • bei Häusern mit den Einreichplänen
  • bei Grundstücken mit Flächenwidmung und Bebauungsplan
  • bei vermieteten Objekten mit den Bestandverträgen