Für die erste Einschätzung genügen die Angaben im Formular. Genauer wird sie mit Grundbuchauszug, Grundriss und Energieausweis, außerdem:
- bei Wohnungen mit Nutzwertgutachten, Betriebskostenabrechnung und Angaben zur Rücklage
- bei Häusern mit den Einreichplänen
- bei Grundstücken mit Flächenwidmung und Bebauungsplan
- bei vermieteten Objekten mit den Bestandverträgen



