Nein. Mit der Beauftragung einer Bewertung entsteht ausschließlich der dafür vereinbarte Auftrag – weder ein Maklervertrag noch eine Verpflichtung, später mit uns zusammenzuarbeiten. Sollten wir später zusammenarbeiten, erhalten Sie vor Abschluss eines Maklervertrags eine schriftliche Übersicht über alle voraussichtlichen Kosten – das schreibt das Konsumentenschutzgesetz vor.