Ja – Büros, Praxen und Geschäftslokale. Für Geschäftsräume gelten andere Regeln als für Wohnungen. Der Mietzins richtet sich in der Regel nach dem Markt; ob im Einzelfall mietrechtliche Beschränkungen gelten, ist anhand des konkreten Objekts zu prüfen. Der Mietvertrag unterliegt weiterhin der staatlichen Mietvertragsgebühr von 1 %. Und im Vertrag sind Nutzungszweck, Betriebspflicht, Instandhaltung, Rückgabe des Objekts und gegebenenfalls Konkurrenzschutz zu regeln.