Aus dem Hauptmietzins, dem Anteil an Betriebskosten und laufenden Abgaben sowie der Umsatzsteuer. Heizung und Warmwasser werden je nach Anlage getrennt verrechnet. Aussagekräftig ist deshalb die monatliche Gesamtbelastung, nicht der Hauptmietzins allein. Ob der Hauptmietzins frei vereinbart werden darf oder gesetzlich begrenzt ist, richtet sich nach dem konkreten Mietobjekt und den gesetzlichen Voraussetzungen – bei einem gemieteten Haus ist gesondert zu prüfen, ob und in welchem Umfang das Mietrechtsgesetz gilt.